Wahlarzt
Als Wahlarzt stehe ich in keinerlei Vertragsverhältnis zu einer Krankenkasse. Daher unterliege ich in der Behandlung auch keinen von den Sozialversicherungsträgern auferlegten Einschränkungen. Dies erlaubt es mir, Sie individuell und flexibel zu beraten.
Als Patient:in profitieren Sie dadurch mehrfach:
- persönliches Beratungsgespräch
- flexible und rasche Terminvergabe
- kurze Wartezeiten
- mehr Zeit für Ihre Anliegen
- individuelle Betreuung
Kostenersatz
Sie bekommen nach der Behandlung eine Honorarnote, die Sie zunächst selbst vollständig bezahlen. Den bezahlten Originalbeleg reichen Sie bitte bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung bzw. gegebenenfalls bei Ihrer Zusatzversicherung ein. Je nach Vertrag erhalten Sie dann einen Teil bzw. den gesamten Betrag rückerstattet. Details bzw. Umfang der Refundierung klären Sie am besten mit Ihrer Versicherung.
Rezepte
Von mir ausgestellten Rezepte werden in den Apotheken wie Kassenrezepte behandelt, Überweisungen werden ebenso ohne Einschränkungen angenommen.
Ausfallhonorar
Können Sie Ihren gewählten Termin nicht wahrnehmen, sagen Sie ihn bitte 48 Stunden vorher ab. Andernfalls wird Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe der Erstordination (oder Kontrolle) in Rechnung gestellt.